28 2010
Erst genau informieren, dann Frührente beantragen
Frührente beantragen kann zu Minderungen der eigentlichen Rente führen. Die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, sind umfassend und nicht immer leicht durchzusetzen. Eine Prüfung im Vorfeld ist notwendig.
Es ist genau festgelegt, wie die Reduzierung berechnet wird, wenn man die Frührente beantragen möchte. Sie richtet sich nach der Anzahl der Monate, die man vorzeitig in den Ruhestand treten möchte. Je früher die Rente angetreten wird, umso höher die Einbußen. Damit soll verhindert werden, dass zu viele Arbeitnehmer diesen Weg als lohnenswert empfinden. Die Kürzung gilt unbegrenzt für den Rest des Lebens und ist nicht mit dem Erreichen des eigentlichen Rentenalters, das derzeit bei 65 Jahren liegt, aufgehoben. Ausschlaggebend für diese Regelung ist die kürzere Einzahlungsdauer, der eine längere Auszahlungszeit folgen wird. Die monatlichen Beiträge der Frührente fallen dementsprechend deutlich geringer aus, als die Rente, die mit dem vorgesehenen Alter angetreten wird.
Um eine Frührente beantragen zu können, müssen für eine bestimmte Zeit auch Einzahlungen in die Rentenkasse erfolgt sein. Man muss eine bestimmte Zeitspanne abwarten, um entweder eine Erwerbsminderungsrente oder eine Altersrente beantragen zu können, die nach Arbeitslosigkeit gezahlt werden kann. Die Bedingungen können eine andauernde Arbeitslosigkeit ab einem bestimmten Alter sein. Auch die Grenze des Einkommens, das man hinzu verdienen kann, ist festgelegt und darf nicht überschritten werden. Beantragt man nur einen Teil des Betrages, der sich zu einem oder zwei Dritteln oder der Hälfte der Vollrente errechnen lässt, steigt der Freibetrag, den man durch Nebenerwerb zur Rente dazu verdienen darf.
Für die Wahl der Rente, die man mit der Frührente beantragen möchte, spielen unterschiedliche Gegebenheiten eine Rolle. Der Gesundheitszustand ist ein wichtiger Aspekt, um diese Rente, und besonders auch in welcher Höhe, beantragen zu können. Zeichnet sich eine gleichbleibende Einschränkung der Erwerbsfähigkeit ab, ist die Wahl der Rentenart entscheidend und misst sich an der zuvor geleisteten Einzahlungszeit. Diese Wartezeit ist von einem minimal erreichten Alter abhängig und den bereits geleisteten Zahlungen an die Rentenkasse. Lang anhaltende Arbeitslosigkeit kann dann eine Voraussetzung sein, wenn die Chance auf eine neue Anstellung mit zunehmendem Alter sinkt.