Dez 18 2009
Einen Mietvertrag gewerblich abschließen mit Augenmaß
Wer einen Mietvertrag gewerblich abschließt, muss einige Punkte im Vorhinein gut überlegen und sich bei der Entscheidungsfindung nicht unter Druck setzen lassen. Einige Punkte sind zu beachten.
Möchte man einen Mietvertrag gewerblich abschließen, dann geschieht dies im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, die über das Gewerbeamt gemeldet und auch beim Finanzamt bekannt ist. Aber auch Freiberufler, die mit ihrer Tätigkeit auf eigene Rechnung arbeiten, schließen einen gewerblichen Mietvertrag ab.
Ein gewerblicher Mietvertrag unterscheidet sich nur in wenigen, aber wichtigen Punkten von einem privaten Mietvertrag für eine Wohnung oder ein Haus. Ist man auf der Suche nach einer zu mietenden gewerblichen Immobilie, sollte der Suchende zunächst eine Liste machen, auf der alle Anforderungen an die zu mietenden Räume verzeichnet sind. Aus den verschiedenen Tätigkeitsbereichen, der Anzahl der Mitarbeiter, der unterzubringenden Kommunikationsgeräte, Server und Computer ist eine Vorstellung über den zukünftigen Flächen- und Raumbedarf zu ermitteln. Weiter sollten die Ansprüche formuliert werden, welche an die Ausstattung der zu mietenden Gewerbeimmobilie gestellt werden.
Was für ein Image soll die Immobilie haben? Soll sie eine repräsentative Ausstrahlung haben, in einem Stadtbereich mit viel Publikumsverkehr liegen oder genügt eine Büroimmobilie am Stadtrand, die verkehrstechnisch für alle Mitarbeiter gut zu erreichen ist? Wie viele Parkplätze müssen vorhanden sein?
Wenn dann in Anzeigen der Zeitung und aus Internet-Portalen die ersten Immobilien gefunden werden, die den Anforderungen entsprechen, dann steht als nächstes die Besichtigung an. Erfüllt die Besichtigung und die Verhandlung mit dem Vermieter oder seinem Makler die definierten Anforderungen, kann der Mietvertrag geschlossen werden. Ein Mietvertrag gewerblich führt immer eine Kaltmiete auf, der die Nebenkosten und Heizkosten hinzuzurechnen sind. Auf den dann gebildeten Gesamtbetrag wird die gültige Mehrwertsteuer aufgeschlagen. In aller Regel werden die neuen Arbeitsräume renoviert übergeben. Eine Kaution wird frei vereinbart, liegt in der Regel aber nicht über zwei Monatskaltmieten und kann auch über eine Bankbürgschaft gestellt werden. Wichtig ist, sofort nach Vertragsabschluss den Telefonprovider zu beauftragen.